Kreis-Chorverband St.Wendel

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 Mitglied im Kreis-Chorverband -
was hat man davon ?

 

       Diese Frage haben sich sicherlich manche Vereinsvorstände
schon einmal gestellt, bis man sich entschloß,
dem Saarländischen Chorverband (SCV) und damit auch dem        
zuständigen Kreis-Chorverband beizutreten.  
Sind doch die verantworlichen Funktionäre verpflichtet,
zum Wohle ihres Vereins zu entscheiden.
               Nachfolgend werden Vergünstigungen und Vorteile aufgezählt,
die sich bei einer Mitgliedschaft im
SCV - mit seinen Kreis-Chorverbänden - ergeben :

 

           ***   Zugehörigkeit zur großen Sängerfamilie ; dies ist ein  "Wert an sich" .
                    Die Chormusikszene im SCV gewinnt eine Stimme, die innerhalb
                    der Kultur- und Gesellschaftspolitik gehört wird.

 

            ***  Teilnahme am ständigen Informationsfluß  durch die Herausgabe von
                    Handbüchern, aktuellen Schriftsätzen, Bestimmungen und
                    Richtlinien für die Vereinsarbeit, sowie durch Tagungen, auf denen alle                     Gebiete zeitgemäßer Chorarbeit behandelt werden.
             
             
***  Möglichkeit der Inanspruchnahme der Geschäftsstellen des Kreises

                     (Vorstand)  sowie die des Landesverbandes (SCV),
                     die sich aller Wünsche und Fragen unserer Mitglieder annehmen ,
                     diese berät und betreut und Auskunft gibt zu speziellen Fragen.


            
 ***  Mitwirkung bei allen vom SCV und dem Kreis-Chorverband organisierten                      regionalen und überregionalen Chorveranstaltungen.

             
***  Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Chorleiter bzw. Vereinsvorstände.

             ***  Ehrungen für Sänger/innen, Chören und Vorstandsmitgliedern
.
            
 ***  Übernahme von GEMA-Gebühren.

             ***  Starthilfen bei Chor - Neugründungen.

             
***  Zuschüsse bei Maßnahmen des Kreis-Chorverbandes.

             ***  Zuschüsse durch den SCV bei Kompaktproben, und Konzerten.                      
  
             
***  Zuschüsse für Kinder- und Jugendchöre ;
                                          
            
 ***  Haftpflicht-, Rechtschutz- und Unfallversicherungsschutzfür alle aktiven                      Chormitglieder; Unfallversicherungsschutz auch für Betreuer/innen
                     von Kinderchören.


             
***  Sterbegeldversicherung über den SCV durch die Hamburg - Mannheimer -                      Versicherung .

             ***  Repräsentative Besuche der Verbandsspitze bei Festen
                     und Jubiläen.

  

 
       

 

 

 


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