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Mitglied
im Kreis-Chorverband - was hat man davon ?
Diese
Frage haben sich sicherlich manche Vereinsvorstände schon einmal
gestellt, bis man sich
entschloß, dem Saarländischen Chorverband (SCV) und damit auch dem zuständigen
Kreis-Chorverband beizutreten.
Sind doch die verantworlichen Funktionäre verpflichtet,
zum Wohle ihres Vereins
zu entscheiden. Nachfolgend
werden Vergünstigungen und Vorteile aufgezählt, die sich bei
einer Mitgliedschaft
im SCV - mit seinen Kreis-Chorverbänden - ergeben :
*** Zugehörigkeit
zur großen Sängerfamilie ; dies ist ein "Wert an
sich" . Die Chormusikszene im SCV gewinnt eine Stimme,
die innerhalb der Kultur- und Gesellschaftspolitik gehört
wird.
***
Teilnahme am ständigen Informationsfluß durch die
Herausgabe von Handbüchern, aktuellen Schriftsätzen, Bestimmungen
und Richtlinien für die Vereinsarbeit, sowie durch
Tagungen,
auf denen alle Gebiete zeitgemäßer
Chorarbeit behandelt werden.
***
Möglichkeit der Inanspruchnahme der Geschäftsstellen des
Kreises
(Vorstand)
sowie die des Landesverbandes (SCV), die sich aller
Wünsche und Fragen unserer Mitglieder annehmen , diese berät
und betreut und Auskunft gibt zu speziellen Fragen.
*** Mitwirkung
bei allen vom SCV und dem Kreis-Chorverband
organisierten regionalen und
überregionalen Chorveranstaltungen.
***
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
für Chorleiter bzw. Vereinsvorstände.
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Ehrungen für Sänger/innen,
Chören und Vorstandsmitgliedern .
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Übernahme von GEMA-Gebühren.
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Starthilfen bei Chor -
Neugründungen. ***
Zuschüsse bei Maßnahmen
des Kreis-Chorverbandes.
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Zuschüsse durch den SCV
bei Kompaktproben, und
Konzerten.
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Zuschüsse für Kinder-
und Jugendchöre ; ***
Haftpflicht-, Rechtschutz-
und Unfallversicherungsschutzfür
alle aktiven Chormitglieder; Unfallversicherungsschutz
auch für Betreuer/innen
von
Kinderchören.
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Sterbegeldversicherung
über den SCV durch die Hamburg
- Mannheimer - Versicherung .
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Repräsentative Besuche
der Verbandsspitze bei Festen
und
Jubiläen.
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