Kreis-Chorverband St.Wendel

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Auf unserer Seite  "Regularien"  erhält der interessierte Leser Informationen über die Zuwendungen des SCV an seine Mitglieds-Chöre  
___________________________
 

***   Richtlinien

über die Vergabe von Fördermitteln und Zuschüssen sind im
Handbuch des Saarl. Chorverbandes (SCV) festgelegt. Auskunft erteilen der Kreisvorsitzende sowie die Geschäftsstelle des SCV.

Anträge sollten immer über den Kreis gestellt werden.

Wichtig ist die vor allem die rechtzeitige Beantragung
- 6 Wochen vor einer Maßnahme -
und die Vollständigkeit der
 Unterlagen
 ( z.B. bei Kompaktproben,
Bezuschussung von Defiziten usw.)

Gefördert werden u.a. :
*  Aus-und Fortbildungsveranstaltungen für Chorleiter                   
*  Fortbildungsveranstaltungen für Funktionsträger der Vereine
*  Kompaktproben                 
                
*  Konzerte (nur die Hälfte des Defizits, max 1000,--€
Hinzu kommen Starthilfen für neu gegründete Chöre, Zuschüsse
für Kinder- und Jugendchöre.
 *  Da die Bezuschussungen drastisch gekürzt wurden, sollte vor Antragstellung
    immer zuerst eine Auskunft beim SCV oder beim Kreisvorstand eingeholt
    werden.

***   Ehrungen     
....sind auch im Handbuch des SCV aufgelistet, werden                              
 hier noch einmal  dargestellt .   

        
Vom Deutschen Chorverband werden geehrt für  
          
- 10 Jahre   Kinderchor / Jugendchor     =  Urkunde
- 50 Jahre   Sängerinnen / Sänger          =  Urkunde und Ehrenausweis,
                                                                         Brosche bzw. Nadel mit Goldkranz   
- 60 Jahre   Sängerinnen / Sänger          =  Urkunde sowie Brosche bzw. Nadel
                                                                         mit Goldkranz und Schleife
- 70 bzw. 75 Jahre Sänger / innen           =   Urkunde 
- 25 bzw. 40 Jahre Chorleiter/innen         =   Urkunde sowie Nadel mit Silber
                                                                          bzw. Goldkranz         
- 50 Jahre Chorleiter / innen                     =   Nadel mit Golgkranz und Ehrenausweis          
- 75  bzw. 100 Jahre Chöre                      =   Urkunde
- 125 / 150 / 175 Jahre Chöre                  =   Urkunde sowie ein Chorwerk
                                                                          nach eigener Wahl    

Anträge rechtzeitig einreichen über den Kreis bzw. SCV.

Vom Saarländischen Chorverband werden geehrt für

-  25 Jahre  Sänger / innen    ------------------------- Nadel bzw. Brosche in                                                                                    Silber
-  40 Jahre  Sänger / innen    ------------------------- Urkunde sowie Nadel                                                                                    bzw. Brosche in Gold
-  25 bzw. 50 Jahre  Chöre   --------------------------Urkunde
-  20 Jahre   1. / 2. Vorsitzender,
                    1. / 2. Kassierer, 1./ 2. Schriftführer,  
                     soweit sie diese Ämter mindestens 20 Jahre                                    
                     verwalten und zum Zeitpunkt der Ehrung
                     noch innehaben   --------------------------    Urkunde sowie Nadel in
                                                                                        Gold und Onyx
-  30 Jahre  1. Vorsitzende / r  im Amt   ---------------   Urkunde

Anträge über den Kreis einreichen.

***   Zelterplakette
Anträge sind unbedingt über den Kreis einzureichen, Informationen und
Hilfestellungen werden angeboten.
*  Ende Februar des vorhergenden Jahres müssen die Unterlagen
bei der Geschäftsstelle des SCV vorliegen  *
Auf Vollständigkeit ist zu achten - rechtzeitig informieren - vor allem sind
die geschichtlichen Daten (Gründungsdatum, Singetätigkeiten) frühzeitig
zusammenzutragen und glaubhaft zu dokumentieren.

***   Zuschüsse durch den Sängerkreis
werden im Einzelnen vom Vorstand festgesetzt.

***   GEMA  
Neue Anträge sind beim Kreis-Chorverband, der Geschäftsstelle des SCV  oder
aus dem Internet zu besorgen.
Bei Anmeldung einer Veranstaltung bitte 3 Programme hinzufügen.
Durch eine Neuregelung der GEMA mit den Landesverbänden werden in den meisten Fällen die gesamten Gebühren übernommen.
Bitte vorher informieren !

***   Versicherungen im SCV :           
Es besteht beim DCV eine                     
*  Rechtschutzversicherung  
( Schadenersatz-, Straf-,Arbeits-Sozialgerichts- und allgem. Vertrags-Rechtsschutz ).
Beim SCV bestehen eine :
*  Unfallversicherung  
*  Haftpflichtversicherung
Angeboten wird eine :
*  Sterbegeld und Unfallvorsorge .
Ausführliche Beschreibungen darüber findet man auch hier im Handbuch des SCV.  
Beratungen kostenlos durch Mitarbeiter der
Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG.

            
***  Fragen Sie - wir (der Kreis-Chorverband) sind behilflich !    ***
                                             
                                                      *****
                

 

 


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