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Auf unserer Seite "Regularien" erhält der
interessierte Leser Informationen über
die Zuwendungen des SCV an seine Mitglieds-Chöre ___________________________
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Richtlinien
über die Vergabe von Fördermitteln und
Zuschüssen sind
im Handbuch
des Saarl. Chorverbandes (SCV) festgelegt. Auskunft erteilen der Kreisvorsitzende sowie
die
Geschäftsstelle des SCV.
Anträge
sollten immer über den Kreis gestellt werden.
Wichtig
ist die vor allem die rechtzeitige Beantragung - 6 Wochen
vor einer Maßnahme - und
die Vollständigkeit der Unterlagen (
z.B. bei Kompaktproben,
Bezuschussung von Defiziten usw.)
Gefördert
werden u.a. : *
Aus-und Fortbildungsveranstaltungen für Chorleiter
* Fortbildungsveranstaltungen für Funktionsträger der Vereine *
Kompaktproben
* Konzerte (nur
die Hälfte des Defizits, max 1000,--€
Hinzu
kommen Starthilfen für neu gegründete Chöre, Zuschüsse
für
Kinder- und Jugendchöre. * Da die Bezuschussungen
drastisch gekürzt wurden, sollte
vor Antragstellung immer
zuerst eine Auskunft beim SCV
oder beim Kreisvorstand eingeholt
werden.
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Ehrungen ....sind auch im
Handbuch des SCV aufgelistet, werden hier noch
einmal dargestellt . Vom
Deutschen Chorverband werden geehrt für
-
10 Jahre Kinderchor / Jugendchor =
Urkunde -
50 Jahre Sängerinnen / Sänger =
Urkunde und Ehrenausweis, Brosche
bzw. Nadel mit Goldkranz
-
60 Jahre Sängerinnen / Sänger =
Urkunde sowie Brosche bzw. Nadel mit
Goldkranz und Schleife -
70 bzw. 75 Jahre Sänger / innen =
Urkunde -
25 bzw. 40 Jahre Chorleiter/innen =
Urkunde sowie Nadel mit Silber
bzw.
Goldkranz -
50 Jahre Chorleiter / innen =
Nadel mit Golgkranz und Ehrenausweis
-
75 bzw. 100 Jahre Chöre =
Urkunde -
125 / 150 / 175 Jahre Chöre =
Urkunde sowie ein Chorwerk nach
eigener Wahl
Anträge
rechtzeitig einreichen über den Kreis bzw. SCV.
Vom
Saarländischen Chorverband werden geehrt für
-
25 Jahre Sänger / innen ------------------------- Nadel bzw. Brosche in Silber -
40 Jahre Sänger / innen -------------------------
Urkunde sowie Nadel bzw.
Brosche
in Gold -
25 bzw. 50 Jahre Chöre --------------------------Urkunde -
20 Jahre 1. / 2. Vorsitzender, 1.
/ 2. Kassierer, 1./
2. Schriftführer, soweit
sie diese Ämter mindestens 20 Jahre
verwalten
und zum Zeitpunkt der Ehrung noch
innehaben -------------------------- Urkunde
sowie Nadel in Gold und
Onyx -
30 Jahre 1. Vorsitzende / r im Amt
--------------- Urkunde
Anträge
über den Kreis einreichen.
***
Zelterplakette Anträge sind unbedingt über den Kreis einzureichen, Informationen
und Hilfestellungen
werden angeboten. *
Ende Februar des vorhergenden Jahres müssen die Unterlagen
bei
der Geschäftsstelle des SCV vorliegen * Auf
Vollständigkeit ist zu achten - rechtzeitig informieren - vor
allem sind die
geschichtlichen Daten (Gründungsdatum, Singetätigkeiten) frühzeitig
zusammenzutragen
und glaubhaft zu dokumentieren.
***
Zuschüsse durch den Sängerkreis
werden
im Einzelnen vom Vorstand festgesetzt.
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GEMA Neue Anträge sind beim Kreis-Chorverband, der Geschäftsstelle des SCV oder aus
dem Internet zu besorgen. Bei
Anmeldung einer Veranstaltung bitte
3 Programme hinzufügen. Durch
eine Neuregelung der GEMA mit den
Landesverbänden werden in den meisten
Fällen die gesamten Gebühren
übernommen. Bitte vorher informieren
!
***
Versicherungen im SCV :
Es
besteht beim DCV eine
*
Rechtschutzversicherung
( Schadenersatz-, Straf-,Arbeits-Sozialgerichts-
und
allgem. Vertrags-Rechtsschutz ). Beim
SCV bestehen eine : *
Unfallversicherung
*
Haftpflichtversicherung
Angeboten
wird eine : *
Sterbegeld
und Unfallvorsorge . Ausführliche
Beschreibungen darüber findet man auch hier im Handbuch des
SCV.
Beratungen kostenlos durch Mitarbeiter der Hamburg-Mannheimer
Sachversicherungs-AG.
***
Fragen Sie - wir (der Kreis-Chorverband) sind behilflich
! ***
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